Herzlich Willkommen bei eurem Kreisfachverband !
Informationen für die Saison 2022/ 2023
Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
in den Anhängen befinden sich die Ausschreibungen für das Spieljahr 2022/2023.
Informationen vom Spielausschuss
Werte Sportfreundinnen und Sportfreunde,
beim Einsatz von Gastspielern , gab es erhebliche Probleme.
Der Einsatz von diesen Gastspielern regelt die SPO §5c.
Bitte unbedingt beachten.
Spielordnung § 5 c Spielberechtigung als Gastspieler in Amateur-Mannschaften
1.) In Freundschaftsspielen (keine Turniere) von Amateur-Mannschaften können auf Antrag eines Vereins Gastspieler eingesetzt werden.
2.) Die Gastspielerlaubnis ist mit dem Formular “Gastspielerlaubnis“ beim zuständigen Staffelleiter des Vereins vor dem Freundschaftsspiel zu beantragen. Die Gastspielerlaubnis wird erteilt, wenn:
a) die schriftliche Erlaubnis des Vereins, für den der Spieler Spielrecht hat, vorgelegt wird,
b) der Spieler nicht gesperrt ist bzw. keiner Wartefrist unterliegt
oder der Spieler vereinslos ist.
3.) Bei Spielern anderer Mitgliedsverbände der FIFA ist für den Fall der Nichtvorlage der Zustimmung oder bei Zweifel an der Zustimmung des Vereins die Einwilligung des zuständigen Nationalverbandes erforderlich.
4.) Der antragstellende Verein ist dafür verantwortlich, dass für das Spiel, wo der Gastspieler zum Einsatz kommen soll, eine Sportversicherung für diesen Spieler besteht.
5.) Die Gastspielerlaubnis ist vom Staffelleiter aus versicherungsrechtlichen Gründen mindestens für die Dauer von zwei Jahren zu archivieren.
6.) Die Gastspielerlaubnis für Junioren//Juniorinnen regelt der § 6 der Jugendordnung des FSA.
In mehreren Freundschaftsspielen wurden Spieler eingesetzt, welche für den Herrenbereich nicht spielberechtigt sind.
Ein vorzeitiges Spielrecht für den Herrenbereich lag nicht vor.
Sollte kein vorzeitiges Spielrecht vorliegen, dürfen diese Spieler im Herrenbereich nicht eingesetzt werden.
Wie zu Verfahren ist, regelt die Jugendspielordnung.
Bitte unbedingt beachten.
Jugendspielordnung § 11 Spielrecht von Junioren/Juniorinnen in Männer- bzw. Frauenmannschaften
1. Junioren dürfen grundsätzlich nicht in Männermannschaften spielen. Bei Zuwiderhandlungen sind diese nicht spielberechtigt im Sinne des § 38, Absatz (2) Punkt f) der Rechts- und Verfahrensordnung.
Junioren können in Männermannschaften eingesetzt werden, wenn sie das 18. Lebensjahr vollendet haben (ohne Antragstellung).
2. 17-jährigen A-Junioren kann eine Spielerlaubnis für alle Männermannschaften ihres Vereins erteilt werden.
Die Spielerlaubnis ist unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:
a) schriftlicher Antrag des Vereins mittels Formular „Spielberechtigung von Junioren in Männermannschaften
b) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. gesetzlichen Vertreters
c) Ärztliche Unbedenklichkeitsbescheinigung
d) Ununterbrochene Spielerlaubnis für den Stammverein im letzten Spieljahr
(gilt auch für Spielgemeinschaften ohne Männermannschaft im Verein)
MfG
Michael Bode
amt. Spielausschußvorsiztender
Meldeunterlagen Nachwuchs für die Saison 2022/2023
Werte Sportkameradinnen, Werte Sportkameraden,
anbei erhaltet ihr die Unterlagen für die neue Saison 22/23. Bitte an die Nachwuchsleiter weiter geben.
Einsendeschluss ist der 30.06.22