wie vom Präsidium und Verbandsvorstand des Fußballverbandes Sachsen-Anhalt (FSA) beschlossen wurde, wird zum 01.07.2020 der digitale Spielerpass im Verbandsgebiet des FSA für alle Spielklassen - von der Kreisklasse bis zur Verbandsliga - eingeführt und ersetzt die bekannte konventionelle Spielberechtigung mittels eines gedruckten Spielerpasses. Die Idee hinter der Einführung bringt für die Vereine eine Entlastung bei der Antragstellung, denn so entfallen z. B. die Erstellung von Duplikatpässen, die Passerneuerung für Junioren/ Juniorinnen entsprechend § 5, Punkt 3 der Jugendordnung oder auch der Postweg, um die vollständigen Unterlagen einzureichen, um nur einige Gründe zu nennen. Zudem bringt der digitale Spielerpass eine Erleichterung an den Spieltagen.
Damit der Datensatz zum Nachweis der Spielberechtigung im DFBnet vollständig ist, muss er mindestens folgendes aufweisen:
- Nachname, Vorname und Geburtsdatum des Spielers,
- Datum, wann die Spielberechtigung beginnt,
- Passnummer,
- Vereinsname für den die Spielberechtigung gelten soll,
- ein Foto, auf dem das Gesicht des Spielers eindeutig zu identifizieren sein muss (keine gesichtsverdeckende Kleidung wie z. B. Schal, Mütze oder hoher Kragen etc.) und das Foto muss die Identität des Spielers eindeutig nachweisen.
Bis auf das Foto, erfüllen aktuell alle Spieler und Spielerinnen in Sachsen-Anhalt die Voraussetzungen für den digitalen Spielerpass, die bereits jetzt ein gültiges Spielrecht haben (siehe Anlage 1). Da bereits auch schon sehr viele Vereine damit begonnen haben, Spielerfotos für ihre Spieler hochzuladen (siehe Anlage 2), müssen nur Fotos für Spieler ab sofort hochgeladen werden, wo dies bisher noch nicht geschehen ist oder für Spieler, die den Verein wechseln sowie erstmalig ein Spielrecht beantragen. Solange ein Spieler nicht den Verein wechselt, ist das Foto immer vorhanden und dies auch über den Saisonwechsel hinaus. Lediglich auf die Aktualität des Fotos muss entsprechend der Vorgaben geachtet werden, wie z. B. entsprechend § 5, Punkt 3 der Jugendordnung.
Zur Zeit ist die Antragstellung über das DFBnet-Modul „Antragstellung Online“ für folgende Antragsarten möglich und soll weiterhin online erfolgen:
- Erstausstellung
- Vereinswechsel
- Abmeldung
- Personenänderung/ Erneuerung
- nachträgliche Zustimmung
- Internationaler Vereinswechsel
- Erstausstellung ausländischer Spieler/ Spielerinnen
Zweitspielrechte, Gastspielrechte und vorzeitige Pflichtspielrechte müssen weiterhin wie bisher für die laufende Saison (2019/ 20) beantragt werden und dazu sind die auf der Homepage hinterlegten Formulare zu verwenden. Hier erfolgt die Umstellung auf die Online-Beantragung zur neuen Saison, sobald in den einzelnen Altersklassen keine Spielrechte dieser Art mehr für die jetzt laufende Saison ausgestellt werden können. Die Information, ab wann dies der Fall sein wird, geht allen Vereinen rechtzeitig zu.
Bis zur Einführung des digitalen Spielerpasses zum 01.07.2020 erfolgt weiterhin der Druck und Versand der Spielerpässe und nur wenn ein Spielrecht erst ab dem 01.07.2020 erteilt wird, wird auf den Passdruck manuell verzichtet.
Selbstverständlich werden wir sie fortlaufend über Neuerungen in Bezug auf die Einführung des digitalen Spielerpasses informieren, diese Informationen in den sozialen Medien des FSA veröffentlichen und auch die zuständigen Gremien in den KFV/ SFV schulen.
Für Rückfragen stehen die Mitarbeiter der Passstelle sowie ich gerne - auch telefonisch - zur Verfügung, um diese Neuerung im Passwesen und damit verbundenen Vorteile für sie, als Vereine, schnell, reibungslos und unkompliziert im Verbandsgebiet des FSA einführen zu können.
Markus Scheibel
Spielbetrieb/ Schiedsrichterwesen/
DFBnet - Administration